Versicherungsfachmann/-frau
Zum 22.05.2007 ist das neue Vermittlerrecht in Kraft getreten. Danach müssen alle Personen, die Versicherungen vermitteln, ab dem 01.01.2009 verschiedene Voraussetzungen erfüllen. Hierzu gehört auch der Nachweis der Sachkunde, welcher durch die Mindest-anforderung der Prüfung zum Versicherungsfachmann/-frau (IHK) oder (BWV) nachgewiesen werden kann.
Befreit von dieser Regelung sind Personen, die mit Beginn vor dem 01.09.2000 gewerblich Versicherungen vermittelt haben oder eine entsprechend andere gleich- oder höherwertige Qualifikation nachweisen können. In der Übergangszeit zwischen dem 01.01.2007 (Inkrafttreten des Gesetzes) und dem 31.12.2008 können Personen, die vor dem 01.01.2007 nachweislich mit der Vermittlung von Versicherungen begonnen haben, sich „nachqualifizieren“, indem sie die Prüfung vor der IHK absolvieren. Personen, die nach dem 01.01.2007 begonnen haben Versicherungen zu vermitteln, müssen diese Mindestanforderung sofort nachweisen.
In unseren Seminaren bereiten wir Sie auf die IHK-Sachkundeprüfung vor, welche bei fast allen deutschen Industrie- und Handelskammern vom Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) im Auftrag der IHK durchgeführt werden. Geprüft wird an 8 Terminen im Verlauf des Jahres direkt bei den örtlichen IHK, wobei nicht jede IHK an jedem Datum die Prüfung durchführt. Genaue Informationen hierzu erhalten Sie von Ihrer zuständigen Kammer.