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Dokumentationspflicht als Verkaufskür

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Der deutsche Gesetzgeber hat die EU-Vermittlerrichtlinie in nationales Recht umgesetzt und damit für die Versicherungsvermittler ein neues Berufsrecht geschaffen. Dieses Berufsrecht verpflichtet den Vermittler die Kundenberatung zu dokumentieren. Nur mit einer ordentlichen Dokumentation lassen sich Haftungsfälle vermeiden. Bei der Dokumentation des Beratungsgespräches geht es weniger um das Ausfüllen von vorgefertigten Protokollen, sondern viel mehr um dieFertigkeit, ein individuelles Beratungsprotokoll erstellen zu können.
 
 
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